AGBs MOL TV/2Reasons

  1. Geltungsbereich AGBs Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit MOL TV und 2Reasons Multimediaproduktionen. Ebenso zu beachten sind die Nutzungsbedingungen der Website www.moltv.de. 
  2. Rechte Video-/Filmmaterial - Alle Video-/Filmbeiträge auf der Website www.moltv.de sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht heruntergeladen und/oder kopiert werden. Vervielfältigung und Handel sind ebenso untersagt und werden strafrechtlich verfolgt. Einzelbeiträge oder Sendungen können käuflich bei MOL TV erworben werden. Für die Verwendung zur Veröffentlichung ist eine Einverständniserklärung anzufordern. Das Recht zur Verwendung kann ebenso von MOL TV/2Reasons auf Dritte übertragen werden, dabei behalten sich MOL TV/2Reasons als Produzenten des Materials alle Rechte der Nutzung vor.
  3. Rechte und Verwendung von Fotomaterial - Alle Rechte der veröffentlichten Fotos liegen bei MOL TV und bei den einzeln abgebildeten Personen. Die Verwendung der Fotos ist untersagt und bedarf einer Genehmigung. Alle Fotos sind mit dem Brand „MOL TV“, „MOL4you“ oder „2Reasons“ versehen. Diese Logos dürfen bei einer Bildnutzung nicht entfernt werden.
  4. Service & Beratung - MOL TV/2Reasons berät Sie gerne. Ein Beratungsgespräch ist kostenlos, unverbindlich und Grundlage für ein gutes Produkt. Wir finden für Sie und Ihr Budget das passende Angebot.
  5. Auftragsbestätigung/Dreh - Wird das MOL TV/2Reasons-Team für einen Dreh gebucht, ist eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Unterschrift und ggf. Firmenstempel erforderlich, die der Auftraggeber ausfüllt und postalisch an: MOL TV/2Reasons Postfach 1161 in 15331 Strausberg oder via Mail an:
mail@2reasons.de sendet
. Diese Auftragsbestätigung ist mit einer automatischen Drehgenehmigung gekoppelt. Jeder Auftraggeber ist verpflichtet vor Ort offensichtlich alle Personen, die gefilmt werden oder gefilmt werden könnten, über die Dreharbeiten zu informieren. MOL TV/2Reasons trägt dafür keine Verantwortung. Für jeden Dreh ist eine Vorbesprechung möglich ggf. erforderlich, um den Ablauf und Details zum Dreh abzustimmen. Die Drehgenehmigung sollte uns mindestens eine Woche vor Drehtermin erreichen. Sollte das nicht der Fall sein, behält sich MOL TV/2Reasons vor, den Termin für andere Aufträge zu nutzen.
  6. Fahrtkostenpauschale - Für die Fahrt zum Dreh (Hin- und Rückfahrt) bei Aufträgen stellen wir eine Fahrkostenpauschale von 30 Cent pro km in Rechnung. Diese muss nicht im Angebot aufgelistet sein.
  7. Drehabsage - Kann ein Dreh aus schwerwiegenden Gründen (u.a. Krankheit, Wetter, Todesfall) nicht stattfinden, ist eine rechtzeitige Absage und Terminänderung durch den Auftraggeber bekannt zu geben. Sollte ein Dreh durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande kommen, sind 50% der Kosten vom Auftraggeber dennoch zu tragen.
  8. Verpflichtung des Auftraggebers bei Veranstaltungen ggf. Drehs im Unternehmen -  Für das Kamerateam ist ein Presseparkplatz sicher zu stellen, ggf. Pressepässe. Das Personal, sowie Veranstaltungsgäste oder das Personal vor Ort, werden vom Veranstalter/Geschäftsführer über die Dreharbeiten informiert. Bei Drehs über 2 Stunden ist eine Verpflegung des Teams (Kaltgetränk, Snack) erforderlich, die der Auftraggeber sicher stellt.
  9. Änderungen - Ist ein Produkt fertiggestellt erfolgt eine Abnahme vom Auftraggeber. Ist diese positiv erfolgt, ist jede weitere Änderung kostenpflichtig. Ein Änderungslauf ist im Angebot enthalten.
  10. Verfahren bei Schuldnern - Findet das herkömmliche Mahnverfahren keinen Erfolg, wird der Fall an das ortsansässige Inkassounternehmen weitergeleitet.